Rechtsprechung
ArbG Köln, 29.11.2019 - 1 Ca 4153/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- arbeitsrechtsiegen.de
Betriebsbedingte Kündigung bei Einsatz von Leiharbeitnehmern im Betrieb
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 29.11.2019 - 1 Ca 4153/19
- LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung
Auszug aus ArbG Köln, 29.11.2019 - 1 Ca 4153/19
(1) Ob die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern die Annahme rechtfertigt, im Betrieb oder Unternehmen des Arbeitgebers seien "freie" Arbeitsplätze vorhanden, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 2 AZR 42/10, AP Nr. 21 zu § KSchG 1969 Namensliste, zu I. 2. b) cc) (2) der Gründe ), der sich die Kammer insoweit anschließt, von den Umständen des Einzelfalls ab.Es könne ihm deshalb regelmäßig nicht zugemutet werden, entsprechendes Stammpersonal vorzuhalten ( BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 2 AZR 42/10, a.a.O., zu I. 2. b) cc) (2) (a) der Gründe m.w. Nachw. ).
Das gelte unabhängig von der Vorhersehbarkeit der Vertretungszeiten ( BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 2 AZR 42/10, a.a.O., zu I. 2. b) cc) (2) (a) der Gründe m.w. Nachw. ).
Der Arbeitsplatz eines schon beschäftigten, aber verhinderten Arbeitnehmers sei selbst dann nicht "frei", wenn es wahrscheinlich ist oder gar feststehe, dass der Mitarbeiter nicht auf ihn zurückkehren werde ( BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 2 AZR 42/10, a.a.O., zu I. 2. b) cc) (2) (a) (aa) der Gründe m.w. Nachw. ).
Andernfalls bliebe der Arbeitgeber nicht frei in seiner Entscheidung, ob er Vertretungszeiten überhaupt und - wenn ja - für welchen Zeitraum überbrücke ( BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 2 AZR 42/10, a.a.O., zu I. 2. b) cc) (2) (a) (bb) der Gründe ).
(c) Beschäftige der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer dagegen, um mit ihnen ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen abzudecken, könne von einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit i.S. von § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auszugehen sein, die vorrangig für sonst zur Kündigung anstehende Stammarbeitnehmer genutzt werden müsse ( BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 2 AZR 42/10, a.a.O., zu I. 2. b) cc) (2) (c) der Gründe m. zahlr.
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Köln, 29.11.2019 - 1 Ca 4153/19
a) Auf Grund der erstinstanzlich festgestellten Unwirksamkeit der streitgegenständlichen Kündigung hat der Kläger einen Anspruch gegen die Beklagte auf Weiterbeschäftigung nach den vom Großen Senat des BAG entwickelten Grundsätzen, denen die Kammer aus Gründen der Rechtssicherheit folgt (vgl. BAG, Großer Senat, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht). - BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11
Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene
Auszug aus ArbG Köln, 29.11.2019 - 1 Ca 4153/19
Es kann dahingestellt bleiben, ob sich die Beklagte zu einer organisatorischen Maßnahme entschieden und diese auch umgesetzt hat, auf Grund derer das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung u.a. des Klägers durch Umverteilung der Arbeitsaufgaben, die nicht zur einer überobligatorischen Belastung der im Betrieb verbliebenen Arbeitnehmer führt, dauerhaft entfallen ist ( siehe dazu im Einzelnen etwa BAG, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 124/11, AP Nr. 191 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung ). - BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15
Nachträgliche Entscheidung über Berufungszulassung durch das LAG
Auszug aus ArbG Köln, 29.11.2019 - 1 Ca 4153/19
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Berufung war gemäß § 64 Abs. 3 a Satz 1 ArbGG im Tenor des Urteils auszusprechen (vgl. BAG, Urteil vom 25.01.2017 - 4 AZR 519/15, AP Nr. 51 zu § 64 ArbGG 1979, zu II. 2. c) bb) (2) (b) der Gründe m.w. Nachw.).
- LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20
Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.11.2019 - 1 Ca 4153/19 - teilweise abgeändert:.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 1 Ca 4153/19 - vom 29.11.2019 aufzuheben und die Klage abzuweisen.